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Microsoft Advertising Network-Richtlinien

Eingeschränkte Inhalte

30. Juni 2023

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Nicht jugendfreie Inhalte

 SUCHE

Nur vorab genehmigte Advertiser können am Programm für nicht jugendfreie Werbung teilnehmen. Falls Sie ein zugelassener Advertiser sind, befolgen Sie bitte diese Richtlinien, damit Ihre Anzeigen schnell genehmigt werden.

Das Programm für nicht jugendfreie Werbung ist nur in den folgenden Märkten verfügbar: Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Island, Kanada, Kroatien, Montenegro, Neuseeland, Republik Irland, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Taiwan, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.

Definition

Microsoft stuft Werbung als nicht jugendfreien Inhalt ein, wenn der Anzeigentext oder die Zielwebsite sexuell anstößigen Inhalt aufweist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Pornografie.
  • Websites für die Partnersuche mit der eindeutigen Absicht, sexuelle Kontakte zu knüpfen, auf denen der Inhalt der Website bildliche Darstellungen auf der Landingpage enthält oder die Sprache bildlich oder explizit ist.
  • Websites, die Pornostars und ihre persönliche Marke bewerben.
  • Seiten, auf denen Sexspielzeug das wesentliche Merkmal der Seite ist.
  • Gewagte Inhalte, die Folgendes umfassen können:
    • Sprache, die sich auf lustvollen Geschlechtsverkehr bezieht.
    • Inhalte, die Benutzer*innen dazu anregen, über Sex nachzudenken, oder sich auf Produkte beziehen, die den Geschlechtsverkehr unterstützen.
    • Inhalte oder Bilder, die die Sexualisierung eines alltäglichen Objekts suggerieren.

Unzulässiger nicht jugendfreier Inhalt

Bei allen Advertisern, einschließlich der Teilnehmer am Programm für nicht jugendfreie Werbung, darf die Werbung keine Keyword-Variationen, Anzeigen oder Websites enthalten, die sich in irgendeiner Weise auf illegale, nicht einvernehmliche, verunglimpfende, obszöne oder gewalttätige Aktivitäten beziehen, einschließlich Sex mit Tieren, Brutalität, Folter, Tod, illegaler Drogenkonsum, Grausamkeit, Prostitution, Pädophilie, Vergewaltigung, Inzest, extremer oder schockierender Sex, Kinderpornografie, Stripper/Strip-Clubs, Begleitservice oder Inhalte, die sich auf Personen beziehen, die unter dem in der jeweiligen Rechtsordnung zulässigen Alter sind oder als solche dargestellt werden. Anzeigen sollten keine Inhalte enthalten, die anstößig sind oder gegen die öffentliche Moral in einem der Märkte verstoßen, auf die Sie abzielen, sofern zutreffend.

 

Berechtigung zur Werbung mit jugendgefährdenden Inhalten

Advertiser müssen die Teilnahme am Programm für nicht jugendfreie Werbung beantragen und die Einhaltung der geltenden Regeln und Microsoft-Richtlinien sicherstellen. Nicht jugendfreie Anzeigen dürfen nicht über alle Werbeverteilungsoptionen verteilt werden und dürfen nur in Textsuchanzeigen erscheinen.

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, füllen Sie bitte das Formular zur Teilnahme am Programm für nicht jugendfreie Werbung aus und reichen es ein. Ihr Antrag kann für jedes Land, in dem Sie Anzeigen schalten möchten, separat geprüft werden.

 

Als Teilnehmer am Programm:

  • Sie müssen Targeting für Personen ab 18 Jahren verwenden.
  • Sie sind verantwortlich für alle Inhalte, die mit Ihrer Website in Verbindung stehen oder auf die innerhalb Ihrer Website zugegriffen werden kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Links, Text-, Audio-, visuelle oder Bildinhalte sowie Inhalte, auf die von der Website aus verlinkt wird, auch wenn diese von Dritten bereitgestellt werden.
  • Sie müssen alle geltenden Anforderungen der Branche, Praxisstandards und gesetzlichen Vorschriften einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die sich auf die Altersverifizierung der auf der Website dargestellten Personen beziehen.
  • Sie erklären sich damit einverstanden, Microsoft sofortigen, uneingeschränkten und bedingungslosen Zugang zu allen Websites zu gewähren, die mit nicht jugendfreier Werbung verknüpft sind, falls wir die Einhaltung der Microsoft-Werberichtlinien auf diesen Websites überprüfen müssen.
  • Weitere Informationen und die Liste der zulässigen nicht jugendfreien Keywords erhalten Sie beim Support oder bei Ihrem Account Manager.
 

Nicht jugendfreie Keywords und Werbung

  • Keywords, die für nicht jugendfreie Werbeinhalte zulässig sind, müssen sich ausschließlich und explizit auf nicht jugendfreie Inhalte beziehen – beispielsweise werden Bing-Nutzern, die nach zulässigen nicht jugendfreien Keywords suchen, nur sexuell anstößige Inhalte angezeigt, während bei jugendfreien Keywords keine nicht jugendfreien Inhalte angezeigt werden. Beispiele für zulässige nicht jugendfreie Keywords sind: Kostenloser Porno, XXX Video, Live Sex Chat Cams, Telefonsex, Sexspielzeug, aufblasbare Puppen oder Rabbit-Vibrator.
  • Keywords, die sich nicht explizit auf nicht jugendfreie Inhalte beziehen – d. h. Keywords, die sowohl für eine Suchergebniskategorie sowohl zu nicht jugendfreien Inhalten als auch für Suchergebniskategorie zu jugendfreien Inhalten relevant sind – sind nicht zulässig. Beispiele für Keywords, die sich nicht explizit auf nicht jugendfreie Inhalte beziehen, sind: Brustvergrößerung, Kondome, Gleitmittel, Dessous, Sexualkunde oder Partnersuche.
  • Sie dürfen nur auf nicht jugendfreie Keywords aus unserer genehmigten Keyword-Liste für Ihre nicht jugendfreie Kampagne bieten, und zwar nur mit dem Übereinstimmungstyp „Exakt“. Wenn Sie auf die Typen „Ausdruck“ oder „Weit“ bieten, können Ihre Anzeigen nicht geschaltet werden.
 

Richtlinien für nicht jugendfreie Werbung

Die folgenden Richtlinien werden nur zu Beratungszwecken bereitgestellt. Microsoft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit zu definieren und zu ändern, was als nicht jugendfreier Inhalt gilt, die veröffentlichte Richtlinie für nicht jugendfreie Inhalte zu ändern, das Vorhandensein von nicht jugendfreien Inhalten im gesamten Netzwerk einzuschränken und die Verwendung von Keywords für nicht jugendfreie Inhalte zu deaktivieren.

  • Anzeigen für Websites mit sexuell anstößigen Inhalten müssen einen Hinweis enthalten, dass die Website sexuell anstößigen Inhalt enthält. Wenn genügend Platz vorhanden ist, muss in den Anzeigen angegeben sein, dass die Landingpage nur von Menschen über 18 Jahren bzw. nur von Erwachsenen geöffnet werden darf.
  • Websites, die keine sexuell anstößigen Inhalte auf der Landingpage oder als vorherrschendes Thema auf der Website aufweisen, aber auf nicht jugendfreie Inhalte verlinken, müssen eine sogenannte „Bridge Page“ (Überbrückungsseite) verwenden, auf der Benutzer gewarnt werden, dass beim Anklicken des Links nicht jugendfreie Inhalte angezeigt werden.

Bei der Verlinkung von nicht jugendfreien Inhalten muss es sich bei der Landingpage um eine Bridge Page handeln. Für einige Märkte gelten möglicherweise zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Bridge Pages. Weitere Informationen finden Sie in der folgenden marktspezifischen Tabelle:

Landingpages müssen auf eine Bridge Page verweisen, wenn sie auf nicht jugendfreie Inhalte verlinken.

Landingpages dürfen nicht direkt auf nicht jugendfreie Inhalte verlinken, ohne eine Bridge Page zu verwenden:

Landingpages dürfen nicht direkt auf nicht jugendfreie Inhalte verlinken, ohne eine Bridge Page zu verwenden.
 

 

  • Websites, die nicht jugendfreie Bilder zeigen, müssen einen Altershinweis auf enthalten, und alle Personen müssen den Eindruck erwecken, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
    • Beispiele für akzeptable Hinweise auf das Alter sind unter anderem 18 U.S.C. section 2257 Compliance Notice und 18 U.S.C. 2257 record Keeping Requirements Compliance Statement for the U.S. Dieser Hinweis muss darauf aufmerksam machen, dass alle Personen mindestens 18 Jahre alt sind und auf die Seite „Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen“ verlinken.
  • Werbung, Keywords, Landingpages und Website-Inhalte müssen mit allen anderen Microsoft Advertising-Richtlinien übereinstimmen.

Landesspezifische Bestimmungen

Albanien

Es muss eine Bridge Page vorhanden sein, sodass nur Personen über 18 Jahren auf die Seite gelangen und nicht jugendfreien Inhalt ansehen können.

Australien

Sexuell eindeutige Inhalte, die vom australian Classification Board als „X18+“ eingestuft werden, sind nicht zulässig. Der Gebrauch sexuell eindeutiger Formulierungen, die beschreibend, vulgär, abwertend oder anderweitig obszön sind, ist nicht zulässig. Um auf die Website zu gelangen, ist ein Altersverifizierungsmechanismus erforderlich.

Bosnien und Herzegowina

Es muss eine Bridge Page vorhanden sein, sodass nur Personen über 18 Jahren auf die Seite gelangen und nicht jugendfreien Inhalt ansehen können.

Deutschland

Bevor Bilder von Penetrationen oder Genitalien zugänglich gemacht werden, muss eine Seite mit dem gesetzlich definierten und vorgeschriebenen persönlichen Identifikationsverfahren (PIP) eingeblendet werden, um zu gewährleisten, dass der Benutzer mindestens 18 Jahre alt ist.

Estland

Werbung, die pornografische Werke enthält, wie z. B. nicht jugendfreie Videos oder Zeitschriften, ist nicht zulässig.

Es muss eine Brückenseite vorhanden sein, die es nur Personen über 18 Jahren ermöglicht, auf die Seite zu gelangen und nicht jugendfreie Inhalte zu sehen.

Frankreich

Seiten mit sexuell eindeutigen Inhalten müssen über eine Brückenseite verfügen, auf der Benutzer zur Altersverifizierung ihr Geburtsdatum angeben müssen.

Irland

Werbung für DVDs mit der Altersfreigabe R18 ist unzulässig. Alle Abbildungen von Genitalien und nackter weiblicher Brust müssen unscharf oder unkenntlich gemacht werden. Alle Bilder, still oder bewegt, die Menschen bei allen Formen sexueller Aktivitäten zeigen, sind unzulässig.

Island

Werbung für pornografisches Material, wie z. B. nicht jugendfreie Videos oder Zeitschriften ist nicht zulässig.

Es muss eine Brückenseite vorhanden sein, die es nur Personen über 18 Jahren ermöglicht, auf die Seite zu gelangen und nicht jugendfreie Inhalte zu sehen.

Kroatien

Es muss eine Brückenseite vorhanden sein, die es nur Personen über 18 Jahren ermöglicht, auf die Seite zu gelangen und nicht jugendfreie Inhalte zu sehen.

Werbung darf nicht zu pornografischen Inhalten in unverschlüsselten Programmen weiterleiten.

Montenegro

Es muss eine Bridge Page vorhanden sein, sodass nur Personen über 18 Jahren auf die Seite gelangen und nicht jugendfreien Inhalt ansehen können.

Neuseeland

Nicht jugendfreier Inhalt muss in Neuseeland die geltenden Klassifizierungsvorschriften erfüllen. Nicht jugendfreier Inhalt der als „eingeschränkt“ klassifiziert ist, muss gemäß den Klassifizierungsanforderungen, die der Werbung zugewiesen sind, beworben werden, einschließlich Altersbeschränkungen. Inhalt, der als „anstößig“ klassifiziert ist, darf nicht beworben werden.

Rumänien

Betreiber von Pornografie-Websites müssen sicherstellen, dass diese kennwortgeschützt sind und der Zugang nur nach Zahlung eines Minutenpreises gewährt wird.

Slowakei

Es muss eine Bridge Page vorhanden sein, sodass nur Personen über 18 Jahren auf die Seite gelangen und nicht jugendfreien Inhalt ansehen können.

Slowenien

Es muss eine Bridge Page vorhanden sein, die es nur Personen über 18 Jahren erlaubt, auf die Seite zu gelangen und nicht jugendfreie Inhalte zu sehen. Bei VOD (Video on Demand) muss eine Barriere vorhanden sein, die den Zugriff von Minderjährigen auf nicht jugendfreie Inhalte verhindert, z. B. eine PIN oder ein ähnlicher technischer Schutz.

Tschechische Republik

Werbung, die pornografische Elemente wie z. B. Beschreibungen von Genitalien enthält, ist nicht zulässig.

Vereinigtes Königreich

Werbung für DVDs mit der Altersfreigabe R18 ist unzulässig. Alle Abbildungen von Genitalien und nackter weiblicher Brust müssen unscharf oder unkenntlich gemacht werden. Alle Bilder, still oder bewegt, die Menschen bei allen Formen sexueller Aktivitäten zeigen, sind unzulässig.

DISPLAY

  • Werbung für nicht jugendfreie Inhalte ist nicht zulässig.

NATIVE

  • Werbung für nicht jugendfreie Inhalte ist nicht zulässig.

MSAN

  • Werbung für nicht jugendfreie Inhalte ist nicht zulässig.

PRODUKTANZEIGEN

  • Werbung für nicht jugendfreie Inhalte ist nicht zulässig.