Der Benutzer muss im angemessenen Rahmen selbst über die Verwendung der Software bestimmen können, und zwar vor, während und nach der Installation. Microsoft Advertising lässt keine Software zu, die dem Benutzer nicht den erforderlichen Grad an Selbstbestimmung und/oder Kontrolle einräumt.
Selbstbestimmte Verwendung bedeutet, dass der Benutzer umfassend darüber aufgeklärt wird, wie sich die Software auf das Benutzererlebnis an seinem Gerät auswirkt, und dass keine Einstellungen oder Funktionen eines Programms auf dem Gerät ohne seine ausdrückliche Zustimmung geändert werden dürfen.
Kontrolle bedeutet, dass Benutzer*innen die volle Kontrolle über die Benutzererfahrung auf dem jeweiligen Gerät behalten, einschließlich aller heruntergeladenen Softwareanwendungen. Diese Kontrolle muss zu jedem Zeitpunkt gegeben sein, auch dann, wenn Benutzer*innen das Gerät auf frühere Einstellungen zurücksetzen oder eine installierte Software deaktivieren oder deinstallieren.
Die Zustimmung des Benutzers muss infolge klarer, faktisch korrekter und unmissverständlich formulierter Aufklärung erfolgen und darf nicht erzwungen oder durch irreführende Angaben, falsche Darstellungen oder andere betrügerische Methoden erworben werden. Zur Feststellung, ob die Offenlegung gegenüber dem Benutzer ihn in ausreichendem Maße informiert, betrachtet Microsoft die Gesamtheit des Benutzererlebnisses, bestehend aus Angebot und Landingpage bzw. Angebots-Inhalten, vom Blickwinkel eines durchschnittlichen Konsumenten. Wesentliche Bestimmungen dürfen nicht ausschließlich im Endbenutzerlizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) aufgeführt sein, sondern müssen klar erkennbar und in einer für den durchschnittlichen Benutzer verständlichen Formulierung an gut sichtbarer Position angegeben werden. Sie dürfen auch nicht irreführend oder verborgen (etwa nur unter einer Option für die benutzerdefinierte Installation) sein.
- Offenlegungen ermöglichen Benutzern die selbstbestimmte Verwendung. Alle relevanten und wesentlichen Informationen müssen an gut sichtbarer Position und klar erkennbar auf der Landingpage, in den Angebots-Inhalten oder in der Store-Anzeige, platziert werden, sodass sie vom Benutzer vor Beginn des Installationsvorgangs eingesehen werden können. Diese gilt insbesondere für:
- Herkunft und Umfang des Downloads, bei Bedarf einschließlich eines Hinweises, dass der Download aus einer anderen Domäne stammt.
- Die gesamte Software, die im Download enthalten ist: der Name jedes einzelnen Produkts, die Herkunft, die wichtigsten Merkmale und Funktionen, Links zu den Datenschutzbestimmungen und zum EULA (in dem Kontaktinformationen angegeben sein müssen)
- Sämtliche Aktionen und Änderungen, die die Software am Gerät und den vorhandenen Einstellungen vornimmt, etwa an den Einstellungen für den Standardsuchanbieter, die Autovervollständigung, die Startseiten, die lokalen Dateisysteme usw.
- Sämtliche Änderungen an den bestehenden Softwareprogrammen auf dem Benutzergerät
- Alle eventuellen Abweichungen vom offiziellen Softwareprodukt
- Anleitungen zur Deinstallation der Software, einschließlich Angaben dazu, wie sich durch die Software vorgenommene Änderungen rückgängig machen lassen.
- Angebots-Inhalte müssen klare und umfassende Angaben dazu enthalten, welche Software im Angebot enthalten ist (samt angemessener Verwendung von Logos und Branding-Materialien).
- Der Name der Software in den Angebots-Inhalten muss identisch sein mit dem Namen, der nach der Installation auf dem Benutzergerät und in den Deinstallationsdialogfeldern erscheint. Der Benutzer muss also in der Lage sein, die installierte Software auf seinem Gerät anhand des Namens, der zum Zeitpunkt der Installation in den Angebots-Inhalten genannt wird, eindeutig zu identifizieren.
- Die Angaben unter „Programme hinzufügen/entfernen“ müssen korrekt sein; beispielsweise muss das angegebene Installationsdatum dem tatsächlichen Datum der Programminstallation entsprechen.
- Angebots-Inhalte müssen Wahlmöglichkeiten für den Benutzer enthalten (Opt-in oder Opt-out).
- Der Benutzer muss alle Sekundärangebote ablehnen können, entweder einzeln oder alle zusammen (etwa über die Option „Alle überspringen“).
- Die Optionen zum Akzeptieren und zum Ablehnen müssen gleich gut sichtbar sein.
- Angebote dürfen nicht mehrmals abgelehnt werden müssen. Nachdem ein oder alle Sekundärangebote einmal abgelehnt wurden, darf die Seite mit den Angebots-Inhalten nicht erneut zur Annahme des- oder derselben Angebot(e) auffordern.
- Angebots-Inhalte müssen klare Angaben zu eventuellen Änderungen an Einstellungen und vorhandenen Softwareprogrammen und Apps enthalten. Beispielsweise muss der Benutzer unmissverständlich darüber informiert werden, dass eine Software Änderungen am Suchanbieter, an der Startseite oder dem Inhalt von neu geöffneten Registerkarten vornimmt.