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Microsoft Advertising Network-Richtlinien

Rechtliches, Datenschutz und Personalisierung

30. Juni 2023

Verbindliche Schiedsgerichtsvereinbarung und Verzicht auf Sammelklagen

Wenn sich Ihr Hauptgeschäftssitz in den Vereinigten Staaten befindet, gilt die verbindliche Schiedsgerichtsvereinbarung und der Verzicht auf Sammelklagen bei Teilnahme an Microsoft Advertising.

Einhaltung von Handelsgesetzen

Sie und wir wissen und akzeptieren, dass die Dienste und die zugehörige Technologie („Gegenstände“) Exportgesetzen der USA und anderer Länder unterliegen können. Sie und wir werden alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf den Import oder Export der Gegenstände einhalten, insbesondere Handelsgesetze wie die US-amerikanischen Regelwerke „Export Administration Regulations“ (Ausführungsverordnungen) und „International Traffic in Arms Regulations“ (Regelungen des internationalen Waffenhandels) sowie Sanktionsvorschriften des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC, Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen) („Handelsgesetze“).

Sie werden keinerlei Handlungen unternehmen, die dazu führen, dass Microsoft gegen US-amerikanische oder andere maßgebliche Handelsgesetze verstößt. Sollte Ihnen ein potenzieller Verstoß gegen Handelsgesetze im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder eine potenzielle Verletzung der Bestimmungen in diesem Teilabschnitt bekannt werden, werden Sie Microsoft so bald wie möglich darüber in Kenntnis setzen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie diese Kenntnis erlangt haben. Microsoft kann Ihre Teilnahme an Microsoft Advertising befristet oder dauerhaft beenden, wenn Microsoft die begründete Annahme hat, dass Microsoft andernfalls gegen US-amerikanische oder andere maßgebliche Handelsgesetze verstoßen würde, einschließlich der oben genannten Handelsgesetze, oder dem Risiko ausgesetzt wäre, im Rahmen dieser Gesetze mit Wirtschaftssanktionen belegt zu werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/exporting.

Selbstregulierungsanforderung für verhaltensorientierte Onlinewerbung bei Display und Native Advertising (USA; Kanada und Europa)

Advertiser, die an verhaltensorientierten Onlinewerbepraktiken (OBA, Online Behavioral Advertising) teilnehmen, sind dafür verantwortlich, die OBA-Selbstregulierungsgrundsätze einzuhalten. Es wird davon ausgegangen, dass Sie die Selbstregulierungsgrundsätze befolgen, wenn Sie an OBA-Praktiken teilnehmen.

Europa

(Gültig ab: April 2012)

Kanada

(Gültig ab: Oktober 2013)

Vereinigte Staaten

(Gültig ab: November 2011)

  • Was ist AdChoices? Es handelt sich um ein branchenübergreifendes Selbstkontrollprogramm für verhaltensbasierte Onlinewerbung, das unter anderem von IAB, 4As, ANA, DMA und BBB entwickelt wurde, um Prinzipien für das gesamte Onlinewerbungs-Ökosystem aufzustellen. Das Selbstkontrollprogramm basiert auf sieben Prinzipien zur Selbstkontrolle für verhaltensbasierte Onlinewerbung. Das Transparenzprinzip wurde erstellt, um mehr Offenlegung für Endnutzer zu erreichen, und zwar mithilfe einer AdChoices-Benachrichtigung innerhalb oder in Verbindung mit einer Online-Werbeanzeige. Die OBA-Selbstkontrollprinzipien finden Sie hier:  http://www.aboutads.info/principles/
  • Richtlinienprinzip: Microsoft unterstützt diese Prinzipien, um erweiterte Transparenz und Verbraucherkontrolle für Endnutzer zu unterstützen. IAB, 4As, NAI, DMA, BBB, AAF und ANA empfehlen, dass ihre Mitglieder diese Prinzipien erfüllen. Wenn Sie Microsoft als Anzeigenserver von Erstanbietern verwenden, um Ihre Anzeige zu schalten, zeigt Microsoft das AdChoices-Symbol überlappend in Ihrer Anzeige an und/oder zeigt das AdChoices-Symbol um Anzeigenplatzierungen herum auf den eigenen Seiten von Microsoft an.

Datenschutzbestimmungen

  • Werbung ist für Websites, deren Haupt- oder alleiniger Zweck die Sammlung personenbezogener Daten ist, nicht zulässig. Darunter sind alle Informationen zu verstehen, die – entweder allein oder in Kombination mit anderen – dazu verwendet werden können, eine Person ausfindig zu machen, die für Verbraucher- oder Werbemarketing oder mit solchen Zwecken verbundene Maßnahmen verwendet werden sollen. Dazu gehört auch Werbung für Seiten, die zu solchen Seiten verlinken oder weiterleiten.
  • Als Advertiser müssen Sie über eine gültige Grundlage zum Erfassen personenbezogener Daten auf Ihren Sites verfügen (z. B. Benutzerbenachrichtigung und Zustimmung).
  • Das Sammeln von sensiblen Daten, wie z. B. Finanzdaten, Gesundheitsdaten, von der Regierung ausgestellte Ausweise usw., muss auf einer Website erfolgen, die auf einem sicheren Server gehostet wird, wie z. B. SSL (https), und nur, wenn es unbedingt notwendig ist.
  • Als Advertiser sind Sie dafür verantwortlich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Erfassung und Verwendung personenbezogener Daten einzuhalten. Wenn Sie personenbezogene Daten sammeln, muss dies auf sichere Weise geschehen.

Datenschutzbestimmung

Sie müssen einen gut sichtbaren Link von Ihrer Landingpage aus  – oder innerhalb der Landingpage – für eine Datenschutzbestimmung bereitstellen, die für die gesammelten Informationen gilt. Diese Datenschutzbestimmung muss:

  • den Namen des Unternehmens, das die personenbezogenen Daten sammelt, klar und gut sichtbar angeben.
  • den Zweck der gesammelten Daten klar angeben.
  • gegebenenfalls Anweisungen zur Abmeldung bereitstellen.
  • sonstige Informationen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften bereitstellen.

Remarketing und Personalisierung

Microsoft hat sich zum Ziel gesetzt, eine vertrauenswürdige, sichere und faire Online-Umgebung zu schaffen.  Deshalb sind wir bestrebt, sowohl Advertisern als auch Verbrauchern ein hochwertiges Online-Erlebnis zu bieten. Zusätzlich zu diesen Bestimmungen sind Advertiser verpflichtet, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, einschließlich derer, die einen fairen Zugang zu Krediten gewährleisten sollen. Advertiser dürfen keine Werbung an Benutzer richten oder Benutzer aus der Bevölkerung ausschließen, die nach geltendem Recht auf der Grundlage verbotener Kategorien (einschließlich aller anwendbaren Variablen solcher Kategorien) Werbung erhalten. Sie sind verpflichtet, alle derartigen Verbote zu verstehen und einzuhalten, die in dem Markt bzw. den Märkten gelten, in dem bzw. denen Sie tätig sind. Die Verwendung von Remarketing oder Personalisierung zur Diskriminierung oder für illegale Aktivitäten, wie z. B. betrügerische Kreditvergabe, ist nicht erlaubt.

 SUCHE


Remarketing

Bei Microsoft Advertising schätzen wir die Datenschutzrechte von unseren Endbenutzern und Ihnen, unseren Kunden, und wir bemühen uns, die höchsten Datenverwaltungsstandards und die besten Datenschutzpraktiken einzuhalten.

Remarketing ist eine Möglichkeit für Sie, das Interesse einer Zielgruppe zu wecken, die zuvor Ihre Website(s) besucht hat. Zur Teilnahme am Remarketing müssen Sie ein UET-Tag (Universal Event Tracking, Universelle Ereignisnachverfolgung) auf Ihrer Website platzieren, damit Microsoft BeSuche von Endbenutzern auf Ihrer Website identifizieren kann. Microsoft Advertising ermöglicht es Ihnen, Ihre Zielgruppen zu segmentieren, indem Sie Remarketing-Listen basierend auf der Aktivität der Endbenutzer auf Ihrer(n) Website(s) erstellen und dann Ihre Kampagnen basierend auf diesen Segmenten optimieren.

Ihre Remarketing-Listen werden ausschließlich für Ihre Kampagnen in der bezahlten Suche verwendet, nicht an Dritte oder andere Advertiser oder Partner weitergegeben und nicht anderweitig von Microsoft für einen nicht in dieser Bestimmung beschriebenen Zweck verwendet.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Remarketing zu aktivieren, beachten Sie bitte die folgenden Bestimmungsanforderungen, die für Ihre Remarketing-Kampagnen gelten. Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen, die in den Datenschutzbestimmungen für Microsoft Advertising und in der Microsoft Advertising-Vereinbarung festgelegt sind.

  • Datenschutzbestimmung. Ihre Website muss an gut sichtbarer Stelle eine Datenschutzbestimmung enthalten, um die Benutzer über Ihre Praktiken zur Datensammlung und -nutzung zu informieren. Wenn Sie sich dazu entschließen, das UET-Tag zu aktivieren und die Möglichkeiten von Remarketing bei der bezahlten Suche zu nutzen, muss Ihre Datenschutzbestimmung offenlegen, dass individuelles Endbenutzer-Tracking und Datenaustausch mit Dritten zu Werbe- und Marketingzwecken auf Ihren Internetangeboten stattfindet. Lesen Sie bitte die Datenschutzbestimmungen für Microsoft Advertising und die Microsoft Advertising-Vereinbarung, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Abmelden von verhaltensbasiertem Targeting. In Übereinstimmung mit den anerkannten Best Practices der Branche fordern wir von Ihnen, dass Sie Ihre Endbenutzer über die Abmeldung von interessenbezogenen Anzeigen informieren. Sie müssen einen Abschnitt in Ihre Datenschutzbestimmungen aufnehmen, um Ihre Benutzer darüber zu informieren, wie sie ihre Rechte zur Abmeldung ausüben können, indem Sie sie auf Ressourcen wie die NAI-Abmeldeseite für Verbraucher oder die DAA-Abmeldeseite verweisen. Diese Ressourcen finden Sie auch unter „Ihre Auswahlmöglichkeiten“ in der Datenschutzerklärung für Microsoft Online-Werbung.
  • Beim Erstellen Ihrer Remarketing-Listen dürfen Sie keine sensiblen Daten oder Kategorien verwenden, die nach geltendem Recht anderweitig verboten sind. Zu sensiblen Daten gehören unter anderem politische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, sexuell übertragbare Krankheiten, psychische Erkrankungen wie Angstzustände oder Depressionen, unheilbare Krankheiten und andere Krankheiten.
  • Remarketing ist für unzulässige Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen nicht zulässig.
  • Minderjährige Benutzer. Das Erstellen von Remarketing-Listen, das Durchführen von Retargeting oder das Erstellen von Profilen für Personen unter 18 Jahren oder unter anderen geltenden Altersbeschränkungen in dem Markt bzw. den Märkten, in dem bzw. denen Sie tätig sind, sind nicht zulässig. Des Weiteren dürfen Sie kein Targeting für Personen durchführen, die unter dem für das beworbene Produkt erforderlichen Mindestalter liegen. So dürfen Sie beispielsweise kein Targeting für Alkoholwerbung an Personen unter dem geltenden Mindestalter für Alkoholkonsum durchführen.
    • An Kinder gerichtete Internetangebote. Zielgruppen-Remarketing darf nicht auf Websites oder Anwendungen eingesetzt werden, die sich an Kinder unter 18 Jahren richten, oder unter anderen geltenden Altersbeschränkungen in dem Markt bzw. den Märkten, in dem bzw. denen Sie tätig sind.
  • Missbrauch von Tags für die Nachverfolgung. Das Modifizieren, Ändern oder anderweitige Manipulieren des UET-Tags für die Nachverfolgung und des Tag-Skripts ist strengstens verboten, es sei denn, es handelt sich um eine von Microsoft ausdrücklich genehmigte Verwendung. Weitere Informationen zur UET-Implementierung und -Nutzung.
  • Präzise Geolokalisierung auf Mobilgeräten. Wenn Sie sich dazu entschließen, den genauen Standort eines Endbenutzers an Microsoft weiterzugeben, darf dies nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Endbenutzers erfolgen.
  • Zuordnung weiterer personenbezogener Daten. Sofern oben nicht anders angegeben, dürfen Sie keine zusätzlichen personenbezogenen Daten zu Ihren Remarketing-Listen oder UET-Tags zuordnen oder verSuchen, diese Informationen auf irgendeine Weise an Microsoft zu senden.
  • Daten von Drittanbietern. Microsoft kann sich dazu entschließen, von Zeit zu Zeit mit Drittdatenanbietern zusammenzuarbeiten, um die Verwendung von Drittdaten in Remarketing-Kampagnen für seine Advertiser zu ermöglichen. Der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Advertisern und Datenanbietern, falls vorhanden, wird in Übereinstimmung mit den jeweiligen Datenschutzpraktiken der einzelnen Parteien sowie den anwendbaren individuellen Vereinbarungen, die diese Parteien möglicherweise eingehen, erfolgen. Microsoft erhält im Rahmen dieser Beziehungen keine personenbezogenen Daten oder andere Eingaben, es sei denn, dies ist in dieser oder anderen anwendbaren Bestimmungen anders geregelt, oder es ist anderweitig erforderlich, um die Durchführung von Werbekampagnen und die Nutzung dieser Remarketing-Funktion bei der bezahlten Suche zu ermöglichen. Microsoft ist nicht verantwortlich für Datenverluste, Datenverletzungen, Missbrauch von personenbezogenen Daten oder sonstige Haftungen, die sich aus den Beziehungen zwischen Advertisern und Datenanbietern ergeben können.
Personalisierung

Mit der Personalisierung von Werbung durch die Verwendung von Einstellungen für das Anzeigen-Targeting auf unserer Plattform können Sie eine Kampagne oder Anzeigengruppe auf potenzielle Zielgruppen fokussieren, die bestimmte Kriterien erfüllen, sodass Sie die Chance erhöhen können, dass diese Ihre Anzeigen sehen. Die Personalisierungsoptionen unterstützen Sie beim Maximieren der Präsenz Ihrer Anzeige für Zielgruppen, die wahrscheinlich Interesse an Ihren Produkten oder Dienstleistungen haben.

Werbung für Unterkunft, Beschäftigung und Kreditdienstleistungen darf keine Postleitzahl-, Geschlechts- oder Altersausrichtung verwenden.


Auf Kinder/Minderjährige ausgerichtetes Targeting

  • Advertiser müssen sämtliche gesetzlichen Regeln und sonstige Anforderungen einhalten.
  • In den USA müssen Inhalte die Anforderungen von COPPA (dem „Children‘s Online Privacy Protection Act“) gemäß https://www.ftc.gov/legal-library/browse/statutes/childrens-online-privacy-protection-act erfüllen.
  • Inhalte müssen den Werberichtlinien von CARU („Children‘s Advertising Review Unit“) gemäß http://www.caru.org entsprechen (nur USA).
  • Im US-Bundesstaat Kalifornien müssen Inhalte dem „California Online Privacy Protection Act“ (CalOPPA) entsprechen.
  • Im US-Bundesstaat Delaware müssen Inhalte dem „Delaware Online Privacy and Protection Act“ entsprechen.
  • Hinweis:
    • Die vorgenannten gesetzlichen Regelungen („Acts“) und Richtlinien unterliegen Änderungen. Lesen Sie in den entsprechenden Gesetzen nach, um sicherzustellen, dass Ihnen die jeweils aktuellen Informationen zur Verfügung stehen.  
    • CalOPPA. Advertiser dürfen in den folgenden Kategorien keine Anzeigen für Bewohner des US-Staates Kalifornien im Alter von unter 18 Jahren schalten. Sind keine Informationen zu soziodemografischem und/oder zu Standort-Targeting verfügbar, dürfen Sie die folgenden Anzeigenkategorien nicht zeigen. Ist nur Standort-Targeting verfügbar, aber kein soziodemografisches Targeting, um die Zielgruppe auf Personen über 18 Jahren zu begrenzen, sollten Advertiser davon absehen, solche Anzeigen in Kalifornien zu schalten.
      • Farbspraydosen, mit denen Besitz verunstaltet werden kann; Ätzpaste, mit der Besitz verunstaltet werden kann.
      • Regeln und Gesetze für an Kinder gerichtete Anzeigen sind je nach Markt unterschiedlich. Erarbeiten Sie mit Ihrer lokalen LCA-Kontaktperson, ob eine bestimmte Anzeige geschaltet werden darf.
      • Anzeigen, in denen nach personenidentifizierbaren Informationen gefragt wird, sind nicht zulässig.

Nachverfolgung von Kennzahlen und Datennutzung

DISPLAY

  • Advertiser/Agentur und Dritte sind dafür verantwortlich, dass von ihnen hinzugezogene Drittparteien sich ebenfalls an diese Richtlinien halten.
  • Cookies dürfen nur von Parteien mit einer Drittanbietervereinbarung zur Anzeigenschaltung gesetzt werden, die darüber hinaus alle sonstigen Richtlinien und marktspezifischen Regelungen einhalten.
  • Bestimmte Tags für die Konversion oder Nachverfolgung, z. B. Leistungsdaten- oder Aktions-Tags, sind unter Umständen und mit gewissen Einschränkungen im Anzeigentext und auf Landingpages zulässig:
    • Die Abänderung zulässiger Tags oder das Anhängen zusätzlicher Tags oder von Nachverfolgungstechnologien an zulässige Tags ist nicht zulässig.
    • Leistungsdaten: Dürfen nicht an Details zu Website-Daten oder IO (Insertionsaufträge) gebunden werden.
    • Website-Daten
      • Dürfen nur genutzt werden, um dem im IO angegebenen Advertiser Berichte zur Kampagnen-Performance bereitzustellen, etwa um die Kampagnen-Performance (z. B. Konversionen) gemäß Angaben im IO zu validieren, es sei denn, die Kampagne wurde ohne solche Informationen erworben.
      • Dürfen nicht genutzt werden, um Nutzersegmente umzuwidmen oder anderweitig zu verändern.
    • Dürfen ausschließlich von dem im IO genannten Advertiser zum Zwecke der Verwaltung der Häufigkeit verwendet werden.
    • Dürfen durch den im IO genannten Advertiser für wechselnde Anzeigetexte verwendet werden.
    • Dürfen nicht verwendet werden, um eine nicht sichtbare Website (eine Website im Netzwerk, die nicht von Microsoft offengelegt wird) zu entdecken oder offenzulegen.
    • Dürfen nicht verwendet werden, um die Abrechnung abzustimmen oder für Reporting durch Dritte, es sei denn, dies wurde ausdrücklich durch Microsoft erlaubt.
    • Dürfen nicht verwendet werden, um personenidentifizierbare Informationen zu erfassen oder offenzulegen.
  • Erforderliche Offenlegungen der Datenschutzbestimmung:
    • Wenn Advertiser/Agenturen ein Aktions-Tag auf der Landingpage oder innerhalb der Anzeige selbst einfügen.
    • Der Advertiser / die Agentur ist verantwortlich für die Offenlegung der Erfassung, Nutzung und Freigabe von Daten über das Tag in der Datenschutzbestimmung des Advertisers / der Agentur oder an einem anderen hervorgehobenen Ort, an dem der Endnutzer auf solche Tags treffen kann.
    • Nachverfolgung durch Dritte, die der Agentur / dem Advertiser Dienste bereitstellen (etwa die Nachverfolgung von Antworten und Konversionen) sind zulässig, sofern der fragliche Dritte seine Erfassung und Nutzung solcher Daten im Hinweis zur Datenschutzbestimmung auf seiner Website eindeutig offenlegt.

Online-Technologien zur Nachverfolgung
  • Die Einbindung von Online-Technologien zur Nachverfolgung, z. B. Web-Beacons, Pixel, LSOs usw., ist strikt untersagt.
  • Die Einhaltung von Online-Datenschutzbestimmungen und Branchennormen ist erforderlich. Dazu gehören ggf. unter anderem die optionale Deaktivierung von Funktionen, eine Datenschutzerklärung sowie sonstige Verzichtserklärungen hinsichtlich Datenerfassung und -nutzung und Einschränkungen der Freigabe von Daten an Dritte. Es liegt stets ganz in Ihrer Verantwortung als Advertiser, die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten.

NATIVE

  • Advertiser/Agentur und Dritte sind dafür verantwortlich, dass von ihnen hinzugezogene Drittparteien sich ebenfalls an diese Richtlinien halten.
  • Cookies dürfen nur von Parteien mit einer Drittanbietervereinbarung zur Anzeigenschaltung gesetzt werden, die darüber hinaus alle sonstigen Richtlinien und marktspezifischen Regelungen einhalten.
  • Bestimmte Tags für die Konversion oder Nachverfolgung, z. B. Leistungsdaten- oder Aktions-Tags, sind unter Umständen und mit gewissen Einschränkungen im Anzeigentext und auf Landingpages zulässig:
    • Die Abänderung zulässiger Tags oder das Anhängen zusätzlicher Tags oder von Nachverfolgungstechnologien an zulässige Tags ist nicht zulässig.
    • Leistungsdaten: Dürfen nicht an Details zu Website-Daten oder IO (Insertionsaufträge) gebunden werden.
    • Website-Daten
      • Dürfen nur genutzt werden, um dem im IO angegebenen Advertiser Berichte zur Kampagnen-Performance bereitzustellen, etwa um die Kampagnen-Performance (z. B. Konversionen) gemäß Angaben im IO zu validieren, es sei denn, die Kampagne wurde ohne solche Informationen erworben.
      • Dürfen nicht genutzt werden, um Nutzersegmente umzuwidmen oder anderweitig zu verändern.
    • Dürfen ausschließlich von dem im IO genannten Advertiser zum Zwecke der Verwaltung der Häufigkeit verwendet werden.
    • Dürfen durch den im IO genannten Advertiser für wechselnde Anzeigetexte verwendet werden.
    • Dürfen nicht verwendet werden, um eine nicht sichtbare Website (eine Website im Netzwerk, die nicht von Microsoft offengelegt wird) zu entdecken oder offenzulegen.
    • Dürfen nicht verwendet werden, um die Abrechnung abzustimmen oder für Reporting durch Dritte, es sei denn, dies wurde ausdrücklich durch Microsoft erlaubt.
    • Dürfen nicht verwendet werden, um personenidentifizierbare Informationen zu erfassen oder offenzulegen.
  • Erforderliche Offenlegungen der Datenschutzbestimmung:
    • Wenn Advertiser/Agenturen ein Aktions-Tag auf der Landingpage oder innerhalb der Anzeige selbst einfügen.
    • Der Advertiser / die Agentur ist verantwortlich für die Offenlegung der Erfassung, Nutzung und Freigabe von Daten über das Tag in der Datenschutzbestimmung des Advertisers / der Agentur oder an einem anderen hervorgehobenen Ort, an dem der Endnutzer auf solche Tags treffen kann.
    • Nachverfolgung durch Dritte, die der Agentur / dem Advertiser Dienste bereitstellen (etwa die Nachverfolgung von Antworten und Konversionen) sind zulässig, sofern der fragliche Dritte seine Erfassung und Nutzung solcher Daten im Hinweis zur Datenschutzbestimmung auf seiner Website eindeutig offenlegt.

Online-Technologien zur Nachverfolgung
  • Die Einbindung von Online-Technologien zur Nachverfolgung, z. B. Web-Beacons, Pixel, LSOs usw., ist strikt untersagt.
  • Die Einhaltung von Online-Datenschutzbestimmungen und Branchennormen ist erforderlich. Dazu gehören ggf. unter anderem die optionale Deaktivierung von Funktionen, eine Datenschutzerklärung sowie sonstige Verzichtserklärungen hinsichtlich Datenerfassung und -nutzung und Einschränkungen der Freigabe von Daten an Dritte. Es liegt stets ganz in Ihrer Verantwortung als Advertiser, die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten.